Camp 24|sieben-Teilnahmeregeln



Bitte aufmerksam lesen! Erst lesen - dann in See stechen. Vor der Anmeldung sind die Camp-Regeln genau zu lesen. Sie gelten bei Anmeldung und/oder Teilnahme als akzeptiert!


Die Teilnahmeregeln können hier auch als PDF herunter geladen werden:

Teilnahmeregeln Camp 24|sieben 2011
      1) Teilnahmeregeln Camp 24|sieben 2011 - Zur Abgabe am Tresen beim Camp 24|sieben

      2) Namensliste 2011: zur Abgabe für die Urkunden - bei Gruppen mit mehr als 3 Personen



Wir freuen uns auf die gemeinsame Kurszeit!


Die richtige Ausrüstung!

Warme, wind- und regendichte Kleidung
  Meistens ist es auf dem Wasser kühler als an Land und das Wetter kann sich schnell ändern. Besonders wichtig   ist die warme Regenkleidung in den ersten Monaten Mai und Juni.
Ersatzkleidung und Ersatzschuhe bitte nicht vergessen!
Segel-, Neopren- oder Turnschuhe mit heller Sohle oder Gummistiefel
Handtuch
Essen und Getränke für die Pausen
  Kleiner Tipp: In der Camp-Gastronomie gibt es Spezialangebote für Kinder und Jugendliche
Sonnenschutzcreme, Sonnenbrille und Kopfbedeckung
Buchungsbestätigung
Unterschriebene Teilnahmeregeln
• ...und natürlich viel gute Laune, dann macht das Segeln Spaß!

Das Camp 24|sieben stellt allen Teilnehmer/-innen kostenlos eine Feststoff-/Rettungsweste zur Verfügung.

Zudem bitte die Buchungsbestätigung und die unterschriebenen Teilnahmeregeln vor Kursantritt am Informationstresen im großen Empfangszelt (10x10 Pagode) im Camp 24|sieben abgeben sowie die Kursgebühren entrichten.


Vorraussetzungen für das Schnuppersegeln!

Das Camp 24|sieben steht grundsätzlich allen offen.
• Jede/-r Teilnehmer/-in muss mindestens das Schwimmabzeichen in Bronze besitzen.

• Die Altersangaben bei den einzelnen Segelkursen und Angeboten sind einzuhalten.

• Alle Teilnehmer/-innen müssen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten haben, solange sie noch nicht volljährig   sind. Klassenlehrer/-innen bzw. Gruppenleiter/innen haben hierfür Sorge zu tragen und begleiten ihre Gruppe.


Segeln ist Teamsport!

• Jede/-r Teilnehmer/-in sollte sich immer fair, sportlich und teamorientiert verhalten. Dem Personal des Camp   24|sieben ist im Rahmen des Kursangebotes und auf dem Gelände des Camp 24|sieben Folge zu leisten

• Sicheres und rücksichtsvolles Verhalten auf dem Wasser und an Land hilft allen weiter

• Bei den praktischen Kursen sind Kollisionen der Boote zu vermeiden

• In Notsituationen soll Ruhe bewahrt werden und umgehend der/die Kursleiter/-in oder das Personal des Camp   24|sieben benachrichtigt werden

• Die zehn goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur sind zu beachten. Diese sind   Internet unter www.camp24sieben.de zu finden


Gesund segelt es sich besser!

• Der allgemeine Gesundheitszustand jeder/-s Teilnehmers/-in muss den Wassersport zulassen und er/sie darf   nicht unter Anfallkrankheiten, wie zum Beispiel Epilepsie leiden. Im Falle von leichten gesundheitlichen   Einschränkungen (z.B. Asthma) des/der Teilnehmers/Teilnehmerin ist diese Information und ggf. die besondere   Behandlung/Beachtung schriftlich und detailliert von den Eltern, Erziehungsberechtigten, Lehrer/-innen oder   Gruppenleiter/-innen dem Camp 24|sieben (insbesondere den Segeltrainer/-innen) mitzuteilen

• Die notwendigen Medikamente sind von dem/der Teilnehmer/-in während des gesamten Kurses mit zu führen.   Der/die Teilnehmer/-in soll sich rechtzeitig vor Kursbeginn bei dem/der jeweiligen Segeltrainer/-in im persönlichen   Gespräch vorstellen

• Sofern gewünscht ist, dass der/die Teilnehmer/-in aus gesundheitlichen oder anderen Gründen bei einem oder   mehreren Programmpunkten nicht teilnehmen soll, muss dies rechtzeitig vor Beginn des Kurses schriftlich der   Kiel-Marketing GmbH mitgeteilt werden

• Mit der Anmeldung zum Programm ist auch eine Badegenehmigung für den/ die Teilnehmer/-in erteilt

• Jegliche Form des Alkoholgenusses oder anderer Rauschmittel ist verboten. Alkoholisierte Personen dürfen das   Camp-Gelände, den Steg und die Boote nicht betreten

• Gesund kommt an: Das Camp 24|sieben ist grundsätzlich ein rauchfreies Areal, ausgenommen sind   Sonderveranstaltungen. Das ist bitte zu berücksichtigen und gilt auch an Bord der Boote.


Sicherheit kommt an!

• Aus Sicherheitsgründen kann es jederzeit notwendig sein, den Kurs abzubrechen, einzuschränken bzw. das   Programm zu verändern. Dies gilt insbesondere bei Gefahr von Nebel, Sturm oder Gewitter. Da die Wetterlage nicht   beeinflussbar ist, können keine Kursgebühren oder sonstige Kosten für Ausfallzeiten erstattet werden

• Die Teilnehmer/-innen bleiben über die geplante Kursdauer durch Mitarbeiter/-innen des Camp 24|sieben betreut.   Es sei denn, es wird in Absprache mit den Eltern bzw. dem Erziehungsberichtigten oder Gruppenleiter/-innen ein   früheres Ende vereinbart

Feststoff-/Rettungswesten werden für jede/-n gestellt und müssen vor Betreten des Steges angezogen und   während der gesamten Zeit auf dem Wasser getragen werden.

• Die leitenden Segeltrainer/-innen des Camp 24|sieben sind bestens ausgebildet. Sie verfügen über die gesetzlich   vorgeschriebenen Qualifikationen, umfassende Erfahrung im Bereich der Segelausbildung und eine   ausgezeichnete 1.Hilfe-Ausbildung.

1. Hilfe Ausrüstungen sind umfassend vorhanden und entsprechend an Land gekennzeichnet: Sie befinden sich   u.a. im Empfangszelt (10x10 Pagode) auf dem Gelände des Camp 24|sieben. Zudem sind 1. Hilfe Ausrüstungen   auf den größeren Segelbooten (Kutter, Skippi-Yachten und Jollen) sowie auf den Sicherungsmotorbooten   vorhanden. Bitte bei Bedarf an die Camp-Mitarbeiter/-innen wenden.


Gut versichert/ unsere Haftung!

• Das Camp 24|sieben besitzt ein Versicherungspaket bei der Provinzial. Bestandteil dieses Paketes sind eine   Veranstalter-Haftpflichtversicherung und eine Boots-Haftpflichtversicherung. Das Camp 24|sieben haftet für   Personen- und Sachschäden im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge.

• Sollte der Schaden durch die bestehenden Versicherungen nicht gedeckt sein, ist unsere Haftung für vertragliche   Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers/der Teilnehmerin, Ansprüchen   wegen der Verletzung von Kardinalspflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages   ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von   Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der   Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf dem regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Der Vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer   Erfüllungsgehilfen.
- Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des   Teilnehmers/der Teilnehmerin beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige   Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
- Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust/Beschädigung von Sachen, die der   Teilnehmer/die Teilnehmerin für die Dauer des Aufenthaltes in unseren Räumen mitgebracht hat.

• Für selbstverschuldete Unfälle des Teilnehmers/der Teilnehmerin haften wir nicht. Ein selbstverschuldeter Unfall   kann vorliegen, wenn eine Verletzung der Teilnahmeregeln für den Schaden ursächlich geworden ist.

• Bei Unfällen, die das Camp 24|sieben nicht zu vertreten hat, besteht in der Regel Versicherungsschutz über die   entsprechenden Sozialversicherungsträger (z.B. gesetzliche Kranken- oder Unfallkasse). Dies liegt jedoch in der   Verantwortung der Teilnehmer/-innen, deren gesetzlichen Vertreter/-innen, der Schule, Vereine oder sonstige   Institutionen. Eine zusätzliche Unfallversicherung für die Teilnehmer/-innen und Gäste wurde durch den   Veranstalter des Camp 24|sieben nicht abgeschlossen. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf den   Abschluss einesentsprechenden Sicherheits-/Versicherungspaketes hinweisen.


Rücktritt und Umbuchung

• Sie können jederzeit vor Beginn Ihres gebuchten Kurses zurücktreten.
  Die Kiel-Marketing GmbH behält sich das Recht vor, Stornogebühren zu erheben. Die Stornogebühren betragen in   der Regel pro einzelner von Kiel-Marketing GmbH zu erbringender Leistung bis zum 30. Tag vor Kursantritt 20% des   Kurspreises; 29.-22. Tag = 25%; 21.-14. Tag = 50%; 13.-7. Tag = 75%; vom 6.-1. Tag = 80%; am Tag des   Kursantritts oder bei Nichtantritt des Kurses 100% des Kurspreises bzw. des in der Buchungsbestätigung   angegeben Preises. Diese Stornogebühren können auch bei Gruppenbuchungen für eine geringere, reale   Teilnehmerzahl als die gebuchte Anzahl erhoben werden.

• Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen. Um Missverständnisse zu vermeiden,   hat die Rücktrittserklärung schriftlich (per Fax an 0431/901 – 742985 oder per eMail an info@camp24sieben.de)   zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei der Kiel-Marketing GmbH.

• Für Umbuchungen bis 30 Tage vor Antrittsdatum behält sich die Kiel-Marketing GmbH vor, ein Umbuchungsentgelt   von € 25,- pro Buchung vorzunehmen. Umbuchungswünsche nach Ablauf dieser Frist können nur durch Rücktritt   des/-r Kursteilnehmers/-in und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden, sofern die   Umbuchungswünsche nicht nur geringfügige Kosten verursachen.


Was ist noch wissenswert und zu beachten?

• Das Camp 24|sieben ist ein nicht kommerzielles und öffentliches Projekt. Es hat die Zielsetzung, Spaß und Freude   am Wassersport zu vermitteln. Die Schnuppersegelangebote sollen erste und positive Einblicke in diesen Sport   ermöglichen. Spaß und das gemeinsame Erlebnis stehen im Vordergrund. Es wird daher bewusst kein Erwerb von   Scheinen bzw. offiziellen Zertifikaten angeboten. Weitergehende Segelausbildung soll in Segelvereinen und   kommerziellen Segelschulen stattfinden. Für die Wahl des richtigen Vereins oder Wassersportschule empfehlen   wir die Wassersportbroschüre „Leinen los!“.

• Ein Teil des Camp-Programms wird von Dritten (bspw. Camp-Partnern, Segel- und Wassersportvereinen,   Segelschulen …) durchgeführt. Bei diesen Kursen gelten die jeweiligen Bedingungen der Partner.

• Kurse können, ggf. bei zu geringer Teilnehmer/-innen Anzahl, nicht durchgeführt werden. Zudem kann es die   Situation erfordern, dass eine Gruppe beim Kurs aufgeteilt wird (z.B. in eine Theorie- und Praxisgruppe) und so   bspw. kein gleichzeitiges, gemeinsames Segeln möglich ist. Das kann zum Beispiel bei den Segelkuttertörns ab   einer Teilnehmerzahl von 18 Personen der Fall sein.

• Bei bestimmten Wind- und Wetterverhältnissen kann es vorkommen, dass anstelle des Segels der Motor zum   Einsatz kommt. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

• Das Camp 24|sieben steht im positiven, öffentlichen Interesse. Es ist daher möglich, dass im Camp 24|sieben von   den Teilnehmer/-innen Aufnahmen, Fotos, Filme oder ähnliche Aufzeichnungen aufgenommen werden. Die   Teilnehmer/- innen bzw. die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen   kostenfrei für öffentliche Medien und Marketingaktionen verwendet werden dürfen und die Rechte an den   Aufzeichnungen beim „Autor“, Fotografen, Filmaufzeichner liegen. Das Einverständnis umfasst, dass der/die   Teilnehmer/-in auf den Aufnahmen abgebildet werden kann und beinhaltet die Abtretung sämtlicher Rechte an den   gemachten Foto- und Filmaufnahmen, insbesondere die am eigenen Bild, an den Veranstalter des Camp   24|sieben bzw. dem Veranstalter des entsprechenden Projektes. Diese Bilder, Video – und Tonaufnahmen dürfen   zu redaktionellen und kommerziellen Zwecken (inklusive werblicher Nutzung) auf unbestimmte Zeit genutzt werden   und auch an Dritte zur redaktionellen, kommerziellen und werblichen Nutzung weitergegeben werden. Es wird auf   jegliches Honorar oder anderweitige Vergütung für diese Aufzeichnungen seitens des/-r Teilnehmers/-in oder   des/-r Erziehungsberechtigten auf unbestimmte Zeit verzichtet.

Fotos und weitere Aufzeichnungen, die von den Teilnehmern selbst mit dem vom Camp 24|sieben zur Verfügung   gestelltem Material, wie z.B. Digitalkameras, gemacht werden, können von Kiel-Marketing kostenfrei für   redaktionelle und werbliche Aktionen genutzt werden. Das Einverständnis umfasst, dass der/die Teilnehmer/-in   auf den Aufnahmen abgebildet werden kann und beinhaltet die Abtretung sämtlicher Rechte an den gemachten   Foto- und Filmaufnahmen, insbesondere die am eigenen Bild, an den Veranstalter des Camp 24|sieben bzw. dem   Veranstalter des entsprechenden Projektes. Diese Bilder, Video – und Tonaufnahmen dürfen zu redaktionellen und   kommerziellen Zwecken (inklusive werblicher Nutzung) auf unbestimmte Zeit genutzt werden und auch an Dritte zur   redaktionellen, kommerziellen und werblichen Nutzung weitergegeben werden. Es wird auf jegliches Honorar oder   anderweitige Vergütung für diese Aufzeichnungen seitens des/-r Teilnehmers/-in oder des/-r   Erziehungsberechtigten auf unbestimmte Zeit verzichtet.

• Es wird seitens der Teilnehmer/-innen das Einverständnis erklärt, dass die personenbezogenen Daten von Kiel-  Marketing archiviert (auch über einen Zeitraum von drei Monaten hinaus) und für interne Werbezwecke verwendet   werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

• Für den Verlust bzw. Beschädigung von persönlichen Gegenständen kann keine Haftung übernommen werden.   Daher bitte gut auf die Sachen aufpassen. Tipp: Keine Wertgegenstände mitnehmen.

• Sollten Bestandteile dieser Regeln ganz oder teilweise gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen, so   soll die entsprechende gesetzliche Regelung an deren Stelle treten. Davon wird im Zweifel die Gesamtheit des   Vertrages und der Regel nicht berührt.



Wir wünschen und freuen uns auf eine schöne, gemeinsame Kurszeit! Leinen los mit Kiel Gefühl! Sicher. Zuverlässig. Norddeutsch. | Stand: Januar 2011

Veranstalter des Camp 24|sieben ist Kiel-Marketing GmbH – Andreas-Gayk-Straße 31 – 24103 Kiel, Sitz der GmbH ist Kiel. HRB 8222


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